Gesetzentwurf für neues Fachkräfteeinwanderungsgesetz

Zuwanderung von Fachkräften nach Deutschland wird weiter erleichtert

Das neue Fachkräfteeinwanderungsgesetz soll zukünftig die Zuwanderung von Fachkräften nach Deutschland weiter erleichtern. Hürden werden abgesenkt und neue Zugangsmöglichkeiten geschaffen. Die bereits bestehenden Regelungen für Fachkräfte mit Hochschulabschluss werden fortgeführt und teilweise weiter erleichtert.

Der Gesetzentwurf vom 29.3.2023 sieht eine Erweiterung des Rahmens für die Einwanderung von qualifizierten Fachkräften aus Ländern außerhalb der Europäischen Union vor. Dazu soll auf Basis eines Punktesystems eine „Chancenkarte“ für Personen mit ausländischem, mindestens zweijährigem Berufsabschluss oder einem Hochschulabschluss eingeführt werden. Auswahlkriterien sollen Sprachkenntnisse, Berufserfahrung, Alter und Deutschlandbezug sein. Damit soll eine Arbeitssuche vor Ort in Deutschland ermöglicht werden.

Fachkräfte mit einer anerkannten Qualifikation sollen zukünftig jede Beschäftigung im nicht reglementierten Bereich ausüben können. Das ist neu und schafft Flexibilität. Auch die für die Fachkräfteeinwanderung bestehenden Gehaltsschwellen für Regel- und Engpassberufe sollen spürbar abgesenkt werden. Für Berufsanfänger mit akademischem Abschluss ist eine niedrige Mindestgehaltsschwelle geplant.

Zudem erhofft sich die Bundesregierung mit der Möglichkeit, schneller eine Niederlassungserlaubnis zu erhalten, eine Erhöhung der Attraktivität für einwandernde Fachkräfte.

Arbeitgeber können mit einer Vollmacht der Fachkraft ein beschleunigtes Fachkräfteverfahren bei der zuständigen Ausländerbehörde in Deutschland einleiten. Das Verwaltungsverfahren zur Erteilung des Visums soll dabei vereinfacht werden. Auch soll die Möglichkeit geschaffen werden, die Fachkräfte während des Verfahrens bereits sozialversicherungspflichtig zu beschäftigen.

Hinweis: Die Regelungen des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes sollen frühestens zum 1.12.2023 in Kraft treten.

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