Gesellschaftsrecht

Beratung von der Gründung bis zur Liquidation

1. Gründungsberatung
Als Rechtsanwälte für Gesellschaftsrecht unterstützen wir unsere Mandanten an unseren Standorten in Oldenburg und Bremen bei der Unternehmens- und Gesellschaftsgründung mit unserer umfassenden Expertise zu allen Fragen im Gesellschaftsrecht. Von der Auswahl der geeigneten Rechtsform und Gesellschaftsform bis hin zur maßgeschneiderten Vertragsgestaltung und -durchführung ist unser stetiger Anspruch und Antrieb, die für unsere Mandanten beste Lösung zu finden.

2. Laufende gesellschaftsrechtliche Beratung
In einem unserer Kernbereiche, der Beratung im Gesellschaftsrecht, betreuen und beraten wir unsere Mandanten umfassend in allen gesellschaftsrechtlichen Angelegenheiten des laufenden Geschäftsbetriebs. Dazu gehört beispielsweise die Anfertigung von Gesellschaftsverträgen, die Änderung von Gesellschaftsverträgen, die Gestaltung und der Abschluss von Unternehmensverträgen, die Durchführung von verschiedenartigen Kapitalmaßnahmen, wie auch der Interessenvertretung in außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen. Dabei steht für uns die enge Abstimmung mit dem Mandaten bei der gesellschaftsrechtlichen Gestaltung im Vordergrund. Unser Anspruch ist, dass wir als Rechtsanwälte die gesellschaftsrechtliche Beratung und Gestaltung umfassend übernehmen, damit sich unserer Mandanten, Unternehmer und Unternehmen, vollständig auf ihr Unternehmen konzentrieren können.

3. Gesellschafterstreit
Wir begleiten unsere Mandanten anwaltlich bei gesellschaftsrechtlichen Konflikten und unterstützen bei der Auseinandersetzung zerstrittener Gesellschafter im Falle eines Gesellschafterstreits. Als Rechtsanwälte für Gesellschaftsrecht beraten wir unsere Mandanten – Gesellschaften aber auch Geschäftsführer – dabei umfänglich zu allen Fragen der Organ- und Geschäftsführerhaftung einschließlich der Auseinandersetzung und Koordinierung mit D&O-Versicherungen, bei Joint-Venture-Streitigkeiten, sowie bei Ausschluss, Kündigung und Abfindung von lästigen Gesellschaften. Wir entwickeln dabei für und gemeinsam mit unseren Mandanten zielorientierte und wirtschaftliche Lösungen zur Streitbeilegung bei konsequenter Durchsetzung der Rechte unserer Mandanten.

4. Krisensituation
Wir verstehen uns als steter Begleiter unserer Mandanten auch in Krisenzeiten. Unsere Mandanten beraten wir dabei unteren anderem zu ihren Handlungspflichten zur Vermeidung von Haftungs- und strafrechtlichen Risiken in Krisensituationen. Unsere Rechtsanwälte begleiten unsere Mandanten bei Sanierungen und Umstrukturierungen und unterstützen sie bei der Liquidation von Gesellschaften ebenso wie bei der Durchsetzung ihrer Gläubigerinteressen, wenn beispielsweise dritte Unternehmen (Geschäftspartner) in Krisensituationen geraten.

5. Umwandlung | Umstrukturierung
Die wechselnden Markt- und Wettbewerbsbedingungen sowie die sich laufend verändernden rechtlichen und steuerlichen Gegebenheiten in einer globalisierten Welt erfordern unternehmerische Flexibilität. Oftmals machen daher gerade Haftungs-, Steuer-, Mitbestimmungs- und Funktionalitätsfragen, Umwandlungen und Umstrukturierungen von Unternehmen und besonders international agierenden Unternehmensgruppen erforderlich.

Als Rechtsanwälte für Gesellschaftsrecht beraten wir unsere Mandanten daher bei allen Fragen zur Entwicklung und Optimierung ihrer Unternehmensstrukturen.

Aufgrund unserer langjährigen Expertise verfügen wir über umfassende Erfahrung in allen Branchen der Metropolregion Nordwest, unabhängig von Größe und Rechtsform. Vom handwerklichen Betrieb bis zum hochspezialisierten Technologiekonzern erarbeiten wir als Experten im Gesellschaftsrecht für unsere Mandanten die individuell passende Lösung zur Strukturoptimierung oder aber auch im Rahmen einer anstehenden Unternehmensnachfolge.

Wir verfügen in unseren multidisziplinär besetzten Spezialisten-Teams über umfassende Expertise bei der gesellschafts- und steuerrechtlichen Strukturoptimierung, insbesondere bei komplexen internationaler Konzernstrukturen, bei Joint-Venture-Projekten oder auch SE-Gründungen. Als aktives Mitglied von HLB, einem internationalen Zusammenschluss von unabhängigen Beratungsunternehmen, begleiten wir unsere Mandanten dabei in Umstrukturierungsprozessen auf der ganzen Welt. So stehen mehr als 40.000 Kollegen zur Lösung der Fragestellungen unserer Mandanten weltweit zur Verfügung, womit auch den länderübergreifenden Projekten international tätiger Konzerne keine Grenzen gesetzt sind.

Die Gründe für die Umstrukturierungsvorhaben und die Notwendigkeit von Strukturanpassungen unserer Mandanten sind dabei vielfältig, zum Beispiel:

  • die Ein- und Ausgliederung von Unternehmen in Konzernstrukturen
  • das Ausscheiden von Gesellschaftern | der Gesellschafterstreit
  • die Öffnung des Unternehmens für Investoren | Private Equity,
  • die Implementierung oder der Auflösung von Holdingstrukturen,
  • die Einführung von Mitarbeiterbeteiligungsmodellen,
  • die Gründung von Joint Venture-Gesellschaften,
  • die Umsetzung von Unternehmensnachfolgen,
  • die Umsetzung steuerlich motivierter Optimierungsmaßnahmen,
  • die Reduzierung von Haftungsrisiken | Risikodiversifizierung.

Als Rechtsanwälte für Gesellschaftsrecht begleiten wir Umwandlungs- und Umstrukturierungsvorhaben von Unternehmen rechtlich und steuerlich von der Planung bis zum Vollzug und darüber hinaus.

Wir beraten bei der Wahl der Gestaltungsmöglichkeiten bei Umwandlungen und Umstrukturierungen, evaluieren als Experten der steuerzentrierten Gestaltungsberatung auch die steuerlichen Auswirkungen und entwickeln umwandlungsrechtliche Lösungen (z.B. Spaltung, Fusion, Verschmelzung, Formwechsel), gesellschaftsrechtliche Maßnahmen (z.B. Anwachsung, Einbringung) und schuldrechtliche Gestaltungsmöglichkeiten (Asset Deal | Share Deal).

Zudem konzipieren unsere Rechtsanwälte sämtliche relevante Vertragsunterlagen (Umwandlungsverträge, Gesellschaftsverträge, Gesellschafterbeschlüsse, Mitarbeiterbeteiligungsvereinbarungen, Überleitungsvereinbarungen mit Geschäftsleitern, Kunden und Partnern) und koordinieren die Abstimmung mit weiteren Beratern wie Wirtschaftsprüfern, Unternehmensberatern und Notaren.

Unser Beratungsansatz orientiert sich stets an unserem Unternehmensleitbild, der zielorientierten Gestaltung bei konsequenter Durchsetzung der Rechte unserer Mandanten. Diesem Leitbild folgend antizipieren wir bei Umstrukturierungsvorhaben im Gesellschaftsrecht bereits im Vorfeld etwaige Maßnahmen nachteilig von dem Vorhaben betroffener Gesellschafter und träfen präventiv angemessene Abwehrvorbereitungen, um beispielsweise missbräuchliche Anfechtungsklagen der betroffenen Gesellschafter zu verhindern.

6. Unternehmensnachfolgen
Als Rechtsanwälte für Gesellschaftsrecht beraten wir unsere Mandanten umfassend zu allen Gesellschafts- und steuerrechtlichen Fragen im Zusammenhang mit einer erfolgreichen Unternehmensnachfolge, gleich welche Form der Nachfolge ansteht. Wir unterstützen bei

  • der familieninternen Nachfolge im Rahmen eines Generationenwechsels,
  • der Unternehmensübergabe an einen externen Fremdgeschäftsführer
  • der betriebsinternen Nachfolge durch einen Mitarbeiter oder auch
  • dem Verkauf des Unternehmens.

Wir strukturieren und begleiten die Unternehmensnachfolge von den ersten Gestaltungsüberlegungen bis hin zur vertraglichen Umsetzung und unterstützen die Unternehmensübergeber und die Unternehmensnachfolger bei der erfolgreichen Überleitung. Als multidisziplinär agierende Rechtsanwälte können wir hierbei eine fachübergreifende Beratung auf höchstem Niveau gewährleisten und unsere Mandanten bei der Unternehmensnachfolge umfassend in den Bereichen Erbrecht, Arbeitsrecht, Steuerrecht und Gesellschaftsrecht beraten.

Bei einer Unternehmensnachfolge durch Verkauf/Kauf des Unternehmens begleiten wir als Rechtsanwälte für Gesellschaftsrecht und als M&A-Experten den Transaktionsprozess für unsere Mandanten – Verkäufer und auch Käufer – umfassend und finden für unsere Mandanten die jeweils rechtlich und steuerlich beste Lösung zur Durchsetzung der wirtschaftlichen Interessen unserer Mandanten.

Wir begleiten als Experten im Gesellschaftsrecht in Oldenburg, Bremen und der Metropolregion Nordwest den gesamten Transaktionsprozess von der Erstellung einer Vertraulichkeitsvereinbarung mit potenziellen Kaufinteressenten (Non-Disclosure Agreement, NDA), über den Abschluss einer Absichtserklärung (Letter of Intent, LOI) mit Einzelheiten zur Strukturierung der Transaktion, der Durchführung einer rechtlichen und steuerlichen Prüfung des Zielunternehmen (Due Diligence Prüfung) bis hin zur Konzeption und zum Abschluss der Transaktionsverträge.

7. Betriebsaufgabe | Liquidation
Die Beendigung einer unternehmerischen Tätigkeit, insbesondere bei Betrieb einer Personen- oder Kapitalgesellschaft, stellt regelmäßig kein punktuelles Ereignis dar, sondern vollzieht sich in verschiedenen Verfahrensschritten.

So ist beispielsweise zur Abwicklung einer GmbH regelmäßig die Einleitung (durch Auflösungsbeschluss) und Durchführung eines Liquidationsverfahrens erforderlich, bevor eine Löschung der Gesellschaft erfolgen kann. Verantwortliche Liquidatoren und somit Abwickler der Gesellschaft sind in der Regel die oder der Geschäftsführer.

Unsere Rechtsanwälte im Gesellschaftsrecht stehen unseren Mandanten bis zur Verteilung des Gesellschaftsvermögens und zur Löschung der beendeten Gesellschaft als Ansprechpartner zur Seite, um eine ordnungsgemäße Abwicklung des Unternehmens zu gewährleisten.

Im Einzelnen umfasst die Tätigkeit unserer Rechtsanwälte für das Gesellschaftsrecht insbesondere folgende Tätigkeiten:

  • Beratung von der Gründung bis zur Liquidation
  • Gestaltung von Gesellschaftsverträgen
  • Beratung bei gesellschaftsrechtlichen Konflikten
  • Beratung der Geschäftsführer und der Gesellschafter
  • Umwandlungsrecht und Umwandlungssteuerrecht

Charakteristisch für die Arbeit unserer Rechtsanwälte in Oldenburg und Bremen ist dabei jeweils der enge Kontakt zu unseren Mandanten. Dieser persönliche Ansatz ermöglicht es uns, individuell und flexibel auf die Bedürfnisse jedes einzelnen Mandanten einzugehen. Bei unserer Beratung legen wir größten Wert auf Präzision, Qualität und Exzellenz. Unsere Mandanten vertrauen darauf, dass wir nicht nur rechtliche Expertise bieten, sondern auch ein tiefes Verständnis für die wirtschaftlichen Herausforderungen des Mittelstands mitbringen.

In Oldenburg und Bremen sind wir Ihr aktiver und umsetzungsstarker Partner für Fragen im Gesellschaftsrecht. Mit unserer Expertise und unserem Engagement setzen wir uns dafür ein, dass Ihr Unternehmen rechtlich immer auf der sicheren Seite ist.

Ihre Ansprechpartner

Dr. Christian Hansen

Dr. Christian Hansen

Rechtsanwalt, Steuerberater,
Fachanwalt für Steuerrecht

Telefon: 0441 9710-189
hansen@treuhand-recht.de

Ralf Hochhäusler

Ralf Hochhäusler

Rechtsanwalt, Fachanwalt für
Steuerrecht

Telefon: 0441 9710-151
hochhaeusler@treuhand-recht.de

Jörg Walzer

Jörg Walzer LL.M. (Taxation)

Rechtsanwalt, Steuerberater,
Fachanwalt für Steuerrecht

Telefon: 0441 9710-113
walzer@treuhand-recht.de

Michael Wurthmann

Michael Wurthmann

Rechtsanwalt, Steuerberater

Telefon: 0441 9710-139
wurthmann@treuhand-recht.de