Steuerbegünstige Einrichtungen

Gemeinnützigkeitsrecht – wir sind Ihr kompetenter Partner

Das Gemeinnützigkeitsrecht, ein essenzielles Rechtsgebiet für Organisationen, die sich dem Gemeinwohl verschrieben haben, erfordert spezialisiertes Wissen und eine präzise Beratung. In einer Zeit, in der gemeinnützige Organisationen immer stärker in den Fokus rücken ist ihre Arbeit von unschätzbarem Wert für die Gesellschaft. Hier ist es unerlässlich, einen verlässlichen rechtlichen und steuerlichen Partner an seiner Seite zu haben. Unsere Rechtsanwälte in Oldenburg und Bremen bieten Ihnen eine umfassende und spezialisierte Beratung im Gemeinnützigkeitsrecht.

Umfassende Expertise im Gemeinnützigkeitsrecht

Das Gemeinnützigkeitsrecht ist komplex und erfordert eine präzise und fundierte Beratung. Unsere Rechtsanwälte haben sich auf die spezifischen Anforderungen dieses Rechtsgebiets spezialisiert und bieten eine tiefgreifende Beratung in den folgenden Bereichen:

Beratung bei der Einrichtung: Die Gründung steuerbegünstigter Kapitalgesellschaften, wie gGmbH oder gUG, ist ein bedeutender Schritt. Unsere Rechtsanwälte unterstützen unsere Mandanten von der ersten Idee bis zur behördlichen Abstimmung und sorgen für eine rechtlich und steuerlich optimale Ausgestaltung.

Erlangung und Erhalt der Anerkennung: Die Anerkennung als steuerbegünstigte Körperschaft ist essenziell für gemeinnützige Organisationen. Wir begleiten unsere Mandanten durch den gesamten Prozess der Erlangung und des Erhalts dieser Anerkennung durch die zuständige Finanzverwaltung.

Umstrukturierungen: Veränderungen in der Organisationsstruktur, wie Verschmelzungen oder Vermögensübertragungen, erfordern eine sorgfältige rechtliche und steuerliche Planung. Unsere Rechtsanwälte stehen unseren Mandanten in jeder Phase dieser Prozesse zur Seite.

Laufende rechtliche und steuerliche Beratung: Das Gemeinnützigkeits- und Spendenrecht bringt eine Vielzahl rechtlicher und steuerlicher Fragestellungen mit sich. Wir bieten unseren Mandanten eine kontinuierliche Beratung, um sicherzustellen, dass alle Vorgaben eingehalten werden.

Beratung zum Sponsoring: Das Sponsoring steuerbegünstigter Einrichtungen bietet Unternehmen zahlreiche Vorteile, erfordert jedoch auch eine sorgfältige rechtliche und steuerliche Planung. Wir beraten unsere Mandanten umfassend zu den Möglichkeiten und rechtlichen Rahmenbedingungen des Sponsorings.

(Steuer-)Rechtliche Begleitung: Betriebsprüfungen und finanzgerichtliche Auseinandersetzungen können für gemeinnützige Organisationen herausfordernd sein. Wir begleiten unsere Mandanten durch diese Prozesse und setzen uns für ihre Rechte und Interessen ein.

Die Bedeutung des Gemeinnützigkeitsrechts im gesellschaftlichen Kontext

Gemeinnützige Organisationen leisten einen unschätzbaren Beitrag zum Gemeinwohl. Sie fördern soziale, kulturelle und wissenschaftliche Projekte und tragen maßgeblich zur Gestaltung unserer Gesellschaft bei. Daher ist es von entscheidender Bedeutung, dass diese Organisationen rechtlich und steuerlich gut aufgestellt sind.

Unser Ansatz im Gemeinnützigkeitsrecht

Unsere Rechtsanwälte in Oldenburg und Bremen verfolgen einen ganzheitlichen und kundenorientierten Ansatz im Gemeinnützigkeitsrecht. Wir arbeiten eng mit unseren Mandanten zusammen, um ihre Bedürfnisse, Ziele und Herausforderungen zu verstehen. Auf dieser Grundlage bieten wir maßgeschneiderte rechtliche und steuerliche Lösungen, die den individuellen Anforderungen jedes Mandanten gerecht werden.

Das Gemeinnützigkeitsrecht ist ein zentrales Element im gesellschaftlichen Leben. Als Rechtsanwälte sind wir Ihr verlässlicher Partner in allen Fragen des Gemeinnützigkeitsrechts. Mit unserer Expertise, unserem Engagement und unserem tiefen Verständnis für die besonderen Herausforderungen von gemeinnützigen Einrichtungen.

Im Einzelnen umfasst die Tätigkeit unserer Rechtsanwälte im Gemeinnützigkeitsrecht insbesondere folgende Tätigkeiten:

  • Beratung bei der Einrichtung, z. B. steuerbegünstigter Kapitalgesellschaften (gGmbH, UG)
  • Erlangung und Erhalt der Anerkennung als steuerbegünstigte Körperschaft
  • Umstrukturierungen wie Verschmelzungen oder Vermögensübertragungen
  • Laufende rechtliche und steuerliche Beratung zum Gemeinnützigkeits- und Spendenrecht
  • Beratung zum Sponsoring steuerbegünstigter Einrichtungen
  • (Steuer-)Rechtliche Begleitung von Betriebsprüfungen und finanzgerichtlichen Auseinandersetzungen

Charakteristisch für die Arbeit unserer Rechtsanwälte ist dabei jeweils der enge Kontakt zu unseren Mandanten. Dieser persönliche Ansatz ermöglicht es uns, individuell und flexibel auf die Bedürfnisse jedes einzelnen Mandanten einzugehen. Bei unserer Beratung legen wir größten Wert auf Präzision, Qualität und Exzellenz. Unsere Mandanten vertrauen darauf, dass wir nicht nur rechtliche Expertise bieten, sondern auch ein tiefes Verständnis für die wirtschaftlichen und arbeitsrechtlichen Herausforderungen des Mittelstands mitbringen.

In Oldenburg und Bremen sind wir Ihr aktiver und umsetzungsstarker Partner in Fragen des Gemeinnützigkeitsrechts. Mit unserer Expertise und unserem Engagement setzen wir uns dafür ein, dass Ihre Ziele rechtlich immer auf sicher umgesetzt werden.

Ihr Ansprech­­­­partner

Dr. Christian Hansen

Dr. Christian Hansen

Rechtsanwalt, Steuerberater,
Fachanwalt für Steuerrecht

Telefon: 0441 9710-189

hansen@treuhand-recht.de

  • Gesellschaftsrechtliche und steuerliche Beratung von Unternehmen
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